Bei dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ handelt sich um eine Maßnahme für geförderte Arbeitsverhältnisse.
Gefördert werden erwerbsfähige Leistungsempfänger, die
- bei einem am Programm teilnehmenden Jobcenter gemeldet sind,
- seit mindestens 4 Jahren im SGB II-Leistungsbezug sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,
- das 35. Lebensjahr vollendet haben und
- gesundheitlichen Einschränkungen haben oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern leben.
Neben der Förderung der Arbeitsverhältnisse unterstützt die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) die Leistungsberechtigten entsprechend ihrer individuellen Lebenssituationen mit flankierenden Maßnahmen, insbesondere im gesundheitlichen Bereich.
Es können nur Arbeitsplätze gefördert werden, die analog zu den AGH-Richtlinien zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sind.
KoALA e.V. hat im Rahmen dieser Maßnahme 25 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze eingerichtet an den Standorten Helpslüüd, La Cantina, InfoCenter und Strandläufer.